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Veranstaltungen in Wien ab 01. Juli ohne Einschränkungen möglich

Bereits seit 19. Mai 2021 sind Veranstaltungen in Wien wieder möglich. Nach anfänglich sehr strikten Regelungen erfolgten im Juni erste Lockerungsschritte. Ab 01. Juli fallen nun nahezu alle Einschränkungen. 

Regelungen für Veranstaltungen 

Ab 01. Juli gibt es keine Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl an TeilnehmerInnen, Kapazitäten der Location und des Mindestabstandes. Veranstaltungen können folglich mit beliebig vielen TeilnehmerInnen stattfinden. Auch die Verpflichtung für zugewiesene Sitzplätze ab 51 Personen fällt. Eine Anzeigepflicht besteht ab 100 Personen, eine Genehmigung ist ab 500 Personen verpflichtend einzuholen. Speisen und Getränken dürfen im Rahmen von Veranstaltungen wieder konsumiert werden. Eine Registrierung aller TeilnehmerInnen ist bis auf weiteres notwendig

Bei Kongressen, Fach- und Publikumsmessen, sowie bei Veranstaltungen und Meetings ab 100 Personen müssen TeilnehmerInnen weiterhin einen "Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr" nach der sogenannten "3-G-Regel" erbringen: Sie müssen geimpft, getestet oder genesen sein. Unter diesen Bedingungen entfällt auch die Maskenpflicht. 

Als Nachweise gelten: 

  • Geimpft: Die Erstimpfung gilt ab dem 22. Tag nach der 1. Dosis für drei Monate (ab dem Zeitpunkt der Impfung) als Nachweis, mit der Zweitimpfung verlängert sich der Gültigkeitszeitraum um sechs Monate (gesamt neun Monate ab Erstimpfung). Bei der Impfung mit einem Vakzin, das nur eine Impfung vorsieht, gilt diese ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt neun Monate (ab dem Zeitpunkt der Impfung). Bei genesenen Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung ab diesem Zeitpunkt neun Monate lang als Nachweis.
  • Getestet: PCR-Tests gelten 72 Stunden ab Probeentnahme, Antigen-Tests, die etwa in Teststraßen oder Apotheken gemacht wurden, haben eine Gültigkeit von 48 Stunden.   
  • Genesen: Nach Ablauf einer Infektion sind genesene Personen sechs Monate von der Testpflicht befreit, wenn sie einen Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion vorweisen können. Der Nachweis über neutralisierende Antikörper gilt drei Monate ab Testzeitpunkt.

Wir haben die aktuellen Richtlinien zu Veranstaltungen für Sie zusammengefasst. 

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