FAQs zur Vorbereitung eines Meetings
Welche speziellen Vorbereitungen sind für Meetings zu beachten?
Veranstaltungen und Kongresse sind in Wien unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die aktuellen Regelungen haben wir zusammengefasst.
Darüber hinaus finden Sie Informationen auf der Seite www.sichere-gastfreundschaft.at des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus sowie auf der Website der Stadt Wien.
Wer muss einen COVID-19-Beauftragten stellen?
Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind ein COVID-19-Beauftragter sowie ein COVID-19-Präventionskonzept erforderlich.
Kann mir eine Location oder eine Agentur helfen bzw. als COVID-19-Beauftragter agieren?
Einige Locations und Agenturen bieten den Service an und fungieren als COVID-19-Beauftragter und/oder übernehmen die Erstellung des COVID-19-Präventionskonzeptes. Eine Auflistung finden Sie hier.
Alternativ hat der Veranstalter einen COVID-19-Beauftragten zu ernennen, sowie ein COVID-19-Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.
Was sind die Aufgaben des COVID-19-Beauftragten?
Um als COVID-19-Beauftragte geeignet zu sein, sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe Voraussetzung. Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.
Wer muss das Präventionskonzept erstellen?
Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Präventionskonzept erforderlich.
Was muss das COVID-19-Präventionskonzept enthalten?
Folgende Inhalte müssen vom COVID-19-Präventionskonzept umfasst werden:
- spezifische Hygienemaßnahmen,
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
- gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken,
- Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen,
- Regelungen betreffend Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen,
- Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen und die Durchführung eines SARS-CoV-2-Antigentests.
Gibt es Vorlagen zu Präventionskonzepten?
Nähere Informationen und Vorlagen für Präventionskonzepte wurden u.a. von der Stadt Wien und der Wirtschaftskammer erarbeitet.
Muss das Präventionskonzept eingereicht werden?
Das Präventionskonzept muss nicht mehr bei der Gesundheitsbehörde eingereicht werden, jedoch hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Einhaltung der COVID-19-Präventionskonzepte stichprobenartig zu überprüfen. Das COVID-19-Präventionskonzept ist zu diesem Zweck während der Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Welche Nachweise müssen Teilnehmer:innen erbringen?
Seit 16. April gibt es für Veranstaltungen keine Beschränkungen oder "G-Regelungen" mehr, Teilnehmer:innen haben keine Nachweise mehr zu erbringen.
Wie kann der "Grüne Pass" bei Teilnehmer:innen kontrolliert werden?
Der "Grüne Pass", das EU Digital COVID Certificate, kann über die Website greencheck.gv.at mit dem Smartphone überprüft werden. Hierzu muss der Zugriff auf die Handykamera erlaubt werden. Anschließend wir der QR-Code gescannt. Name und Geburtsdatum der Person werden angezeigt, zudem zeigt eine farbliche Information, ob die Person zum Zutritt berechtigt ist. Es werden keine Daten gespeichert.