Richtlinien zu Veranstaltungen
UPDATE 18. Jänner 2021
Veranstaltungen sind bis Ende Februar 2021 untersagt. Davon ausgenommen sind u.a. unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte, wenn diese zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit erforderlich sind und nicht in digitaler Form abgehalten werden können.
Die Details zu den Regelungen finden Sie auf der Website des österreichischen Bundesministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen. Die detaillierten Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie hier.