Gefördert werden internationale Verbandskongresse, die ab 2025 in den Monaten Jänner-April, Juli, August, November und Dezember in Wien durchgeführt werden. Einreichungen sind bereits möglich.
Wien zählt seit langem zu den bedeutendsten Kongressmetropolen weltweit. Kongresse sind Innovationstreiber, wichtiger Wirtschaftsfaktor und treiben die Internationalisierung der Stadt entscheidend voran. Der Vienna Convention Fund 2025+ unterstützt daher Veranstalter mit der Förderung von Kosten, die durch die tatsächliche Durchführung von internationalen Verbandskongressen anfallen.
Was wird gefördert?
Der Vienna Convention Fund 2025+ fördert internationale Verbandskongresse, die ab 01. Jänner 2025 in Wien stattfinden. Gefördert werden ausschließlich Kongresse, die in den Monaten Jänner, Februar, März, April, Juli, August, November und Dezember veranstaltet werden.
Mit der Förderung werden internationale Verbandskongresse, und damit Association Meetings – Veranstaltungen mit dem Veranstalter bekannten (registrierten) Teilnehmer:innen – unterstützt, die den Wirtschafts- und Innovationsstandort Wien stärken.
Gefördert werden variable Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen bzw. entstanden sind und an Dritte bezahlt werden (z.B. Abrechnung entstandener Kosten der Veranstaltungslocation sowie weiterer Dienstleister wie Logis, Technikfirmen oder Caterer).
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Location: Die Veranstaltung findet gegen Bezahlung in einem Wiener Beherbergungsbetrieb oder einer Wiener (Event)-Location statt.
- Veranstaltungsdauer: mindestens 4 Stunden
- Teilnehmer:innen: mindestens 50 TeilnehmerInnen vor Ort
- mindestens 50% internationale Teilnehmer:innen (aus dem Ausland)
- Nächtigungen: Die Anzahl der internationalen Nächtigungen in Wiener Beherbergungsbetrieben für die Teilnahme an der Veranstaltung muss mindestens 50 % der Gesamtteilnehmer:innen-Anzahl vor Ort betragen.
Die Förderhöhe ist nach Anzahl der Teilnehmer:innen und der Kongresstage gestaffelt. Je mehr Teilnehmer:innen (physisch anwesend in Wien) und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher der entsprechende Förderbetrag. Der maximale Förderbetrag je eingereichter Veranstaltung beträgt EUR 40.000. Die maximalen Förderbeträge je Teilnehmer:innen-Kategorie sind in der Förderrichtlinie ersichtlich.
Darüber hinaus werden Veranstalter, die internationale Verbandskongresse zum wiederholten Mal in Wien organisieren, mit dem Vienna Loyalty Fund unterstützt. Einreichungen sind ab 01. Jänner 2023 möglich, alle Details finden Sie hier.
Wer ist antragsberechtigt?
Der Vienna Convention Fund 2025+ richtet sich an nationale und internationale rechtsfähige Veranstalter (Verbände und Vereine, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Fonds und gemeinnützige Gesellschaften), die einen Kongress planen und durchführen (lassen) und für diese Veranstaltung das wirtschaftliche Risiko und damit sämtliche Kosten tragen.
Zusätzlich können auch folgende Rechtsträger - die nachweislich mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind - einreichen: juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten) sowie Privatuniversitäten und Fachhochschulen, sofern der Fördergegenstand internationale Verbandskongresse sind.
Agenturen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie nachweislich im Auftrag des Veranstalters tätig sind.
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge können laufend online beim Vienna Convention Bureau eingereicht werden. Bei der Einreichung gilt, nach formaler Prüfung aller erforderlichen Unterlagen, „first-come, first-served“. Die Einreichung ist frühestens 5 Jahre vor tatsächlichem Veranstaltungsdatum möglich.
Um einen Antrag zu stellen, verwenden Sie ausschließlich dieses Einreichungsportal. Darin verpflichtend hochzuladende Formulare füllen Sie bitte aus – sämtliche Formulare sind im Downloadbereich zu finden.
Durch den Vienna Convention Fund 2025+ geförderte Kongresse müssen das Logo der Meeting Destination Vienna im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen ausweisen.